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§ 5 Reglement des Grossen Rates über die Organisation der Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau - Verwaltungsausschuss

Organe der Gebäudeversicherung - Verwaltungsrat
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§ 5 Reglement des Grossen Rates über die Organisation der Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau · Verwaltungsausschuss

1. Der Verwaltungsrat ist berechtigt, Ausschüsse zu bilden und ihnen bestimmte Aufgaben und Befugnisse zu übertragen.

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