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§ 4 Reglement des Grossen Rates über die Organisation der Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau - Protokoll

Organe der Gebäudeversicherung - Verwaltungsrat
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§ 4 Reglement des Grossen Rates über die Organisation der Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau · Protokoll

1. Die Beschlüsse des Verwaltungsrates sind schriftlich festzuhalten. Das Protokoll ist an der nächsten Sitzung zu genehmigen.

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