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§ 3 Reglement des Grossen Rates über die Organisation der Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau - Sitzungsunterlagen

Organe der Gebäudeversicherung - Verwaltungsrat
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§ 3 Reglement des Grossen Rates über die Organisation der Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau · Sitzungsunterlagen

1. Die Traktandenliste mit den Unterlagen ist den Mitgliedern des Verwaltungsrates wenigstens eine Woche vor der Sitzung zuzustellen.

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