956.11
CH-TG
§ 2 Reglement des Grossen Rates über die Organisation der Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau - Versammlung und Beschlussfassung
Organe der Gebäudeversicherung - Verwaltungsrat
§ 2 Reglement des Grossen Rates über die Organisation der Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau · Versammlung und Beschlussfassung
1. Der Verwaltungsrat versammelt sich, so oft die Geschäfte das erfordern. Zur gültigen Beschlussfassung ist die Anwesenheit von wenigstens vier Mitgliedern erforderlich.