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951.1 CH-TG

§ 6 Gesetz über die Thurgauer Kantonalbank (TKB-G) - Geschäftstätigkeit

Geschäftstätigkeit und Geschäftskreis
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§ 6 TKB-G · Geschäftstätigkeit

1. Die Bank betreibt im Rahmen ihres Zweckes alle Arten von Bankgeschäften.

2. Der Bank sind Spekulationsgeschäfte auf eigene Rechnung untersagt.

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