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951.1 CH-TG

§ 19 Gesetz über die Thurgauer Kantonalbank (TKB-G) - Haftung

Verantwortlichkeit
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§ 19 TKB-G · Haftung

1. Die Verantwortlichkeit der Bank, ihrer Organe und Angestellten richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen sowie des übrigen Bundesrechtes.

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