951.1
CH-TG
§ 17a Gesetz über die Thurgauer Kantonalbank (TKB-G) - Revisionsstelle
Aufsicht und Organe
§ 17a TKB-G · Revisionsstelle
1. Die Revisionsstelle ist das ausserhalb der Bank stehende Revisionsorgan im Sinn des Bankengesetzes. Sie wird für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt.