951.1
CH-TG
§ 17 Gesetz über die Thurgauer Kantonalbank (TKB-G) - Inspektorat
Aufsicht und Organe
§ 17 TKB-G · Inspektorat
1. Das Inspektorat ist das von der Geschäftsleitung unabhängige interne Revisionsorgan. Es arbeitet mit der Revisionsstelle zusammen und prüft im übrigen die Einhaltung der Vorschriften selbständig.
2. Das Inspektorat untersteht dem Bankrat.