§ 2 Lotteriefondsverordnung (LFV) - Gesuche
§ 2 LFV · Gesuche
1. Gesuche um Ausrichtung von Beiträgen sind beim Kulturamt einzureichen und müssen mindestens Folgendes enthalten
1. * Name und Wohnsitz oder Sitz des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin
2. Name des Projektverfassers oder der Projektverfasserin mit Werdegang
3. * Projektbeschrieb, der namentlich eine Umschreibung des Inhalts und Angaben zur Umsetzung sowie zu Mitwirkenden enthält
4. * ein detailliertes Budget über die zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen
5. * einen Finanzierungsplan, der sich über die Deckung einer möglichen Finanzierungslücke ausspricht und insbesondere Angaben über Eigenmittel und zu erwartende Drittmittel enthält
6. * Angaben zu den Beitragsvoraussetzungen nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes über den Lotterie- und Sportfonds (LSG)[1]
2. Das Kulturamt kann auf einzelne Angaben verzichten oder weitere Angaben und Unterlagen anfordern.
3. Gesuche sind vollständig und vor Start des Vorhabens einzureichen. Das Kulturamt kann Einreichungsfristen und die Form der Einreichung festlegen.
4. Auf Gesuche, die verspätet eingereicht werden, wird in der Regel nicht eingetreten.