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935.21 KSpV CH-TG

§ 6 Kleinspielverordnung (KSpV) - Lokale Sportwetten

Bewilligung und Berichterstattung
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§ 6 KSpV · Lokale Sportwetten

1. Mit dem Gesuch sind ergänzend zu § 4 Abs. 2 zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen

1. detailliertes Durchführungskonzept;

2. Wett-Reglement.

2. Sofern die Organisation oder Durchführung von der Veranstalterin oder dem Veranstalter zumindest teilweise an Dritte übertragen wird, muss zusätzlich ein Beleg über deren gemeinnützige Zweckverfolgung eingereicht werden.

3. Gesuche für lokale Sportwetten sind 60 Tage vor deren Durchführung einzureichen.

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