935.21
KSpV
CH-TG
§ 4 Kleinspielverordnung (KSpV) - Allgemein
Bewilligung und Berichterstattung
§ 4 KSpV · Allgemein
1. Das Bewilligungsgesuch ist mit dem amtlichen Formular beim Departement für Justiz und Sicherheit einzureichen.
2. Mit dem Gesuch sind folgende Dokumente, die nicht älter als drei Monate sein dürfen, einzureichen
1. Betreibungsregisterauszug;
2. Strafregisterauszug;
3. soweit vorhanden Handelsregisterauszug.
3. Im Bewilligungsgesuch ist die für die Durchführung der Spielveranstaltung verantwortliche Person zu bezeichnen.