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935.21 KSpV CH-TG

§ 11 Kleinspielverordnung (KSpV) - Mindestalter für die Teilnahme an Kleinspielen

Schutzmassnahmen
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§ 11 KSpV · Mindestalter für die Teilnahme an Kleinspielen

1. Es gelten folgende Mindestalter

1. für Kleinlotterien 16 Jahre;

2. für lokale Sportwetten 16 Jahre;

3. für kleine Pokerspiele 18 Jahre.

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