935.21
KSpV
CH-TG
§ 10 Kleinspielverordnung (KSpV) - Fachstellen
Schutzmassnahmen
§ 10 KSpV · Fachstellen
1. Das Amt für Gesundheit bezeichnet die im Kanton Thurgau für die Prävention sowie für die Beratungs- und Behandlungsangebote im Bereich Spielsucht zuständigen Stellen. Eine Zusammenarbeit mit anderen Kantonen ist möglich.