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935.2 KSG CH-TG

§ 6 Kleinspielgesetz (KSG) - Gesuch

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§ 6 KSG · Gesuch

1. Im Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für die Durchführung von Kleinspielen sind die notwendigen Angaben über die Konzeption und Durchführung in spieltechnischer, organisatorischer und finanzieller Hinsicht zu unterbreiten.

2. Der Regierungsrat bestimmt die einzureichenden Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen.

3. In einem Gesuch kann eine Bewilligung für mehrere Veranstaltungen beantragt werden. Diese müssen am gleichen Ort während einer Zeitspanne von maximal sechs Monaten stattfinden.

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