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935.2 KSG CH-TG

§ 5 Kleinspielgesetz (KSG) - Voraussetzungen

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§ 5 KSG · Voraussetzungen

1. Die allgemeinen und die für das jeweilige Kleinspiel spezifischen Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung richten sich nach Art. 33 bis Art. 36 BGS sowie den Ausführungsvorschriften des Bundes.

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