935.2
KSG
CH-TG
§ 5 Kleinspielgesetz (KSG) - Voraussetzungen
§ 5 KSG · Voraussetzungen
1. Die allgemeinen und die für das jeweilige Kleinspiel spezifischen Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung richten sich nach Art. 33 bis Art. 36 BGS sowie den Ausführungsvorschriften des Bundes.