923.421
CH-TG
§ 9 Reglement des Departementes für Justiz und Sicherheit über die Verpachtung der Gemeindefischereirechte - Fischereibewilligung
§ 9 Reglement des Departementes für Justiz und Sicherheit über die Verpachtung der Gemeindefischereirechte · Fischereibewilligung
1. Der Gemeinderat hat für die von ihm verliehene Fischereiberechtigung dem Bewerber oder den Bewerbern eine Bewilligung nach Umfang und Dauer auszustellen.