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§ 9 Reglement des Departementes für Justiz und Sicherheit über die Verpachtung der Gemeindefischereirechte - Fischereibewilligung

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§ 9 Reglement des Departementes für Justiz und Sicherheit über die Verpachtung der Gemeindefischereirechte · Fischereibewilligung

1. Der Gemeinderat hat für die von ihm verliehene Fischereiberechtigung dem Bewerber oder den Bewerbern eine Bewilligung nach Umfang und Dauer auszustellen.

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