Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
923.421 CH-TG

§ 8 Reglement des Departementes für Justiz und Sicherheit über die Verpachtung der Gemeindefischereirechte - Beratung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 Reglement des Departementes für Justiz und Sicherheit über die Verpachtung der Gemeindefischereirechte · Beratung

1. Die Jagd- und Fischereiverwaltung stellt den Gemeinderäten zur Beratung in fischereilichen Fragen auf Wunsch die Dienste des zuständigen Fischereiaufsehers unentgeltlich zur Verfügung.

2. Bei der Jagd- und Fischereiverwaltung können Normalpachtverträge bezogen werden.

← § 7 Reglement des Departementes für Justiz und Sicherheit über die Verpachtung der Gemeindefischereirechte Zuständigkeit § 9 Reglement des Departementes für Justiz und Sicherheit über die Verpachtung der Gemeindefischereirechte →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →