923.421
CH-TG
§ 8 Reglement des Departementes für Justiz und Sicherheit über die Verpachtung der Gemeindefischereirechte - Beratung
§ 8 Reglement des Departementes für Justiz und Sicherheit über die Verpachtung der Gemeindefischereirechte · Beratung
1. Die Jagd- und Fischereiverwaltung stellt den Gemeinderäten zur Beratung in fischereilichen Fragen auf Wunsch die Dienste des zuständigen Fischereiaufsehers unentgeltlich zur Verfügung.
2. Bei der Jagd- und Fischereiverwaltung können Normalpachtverträge bezogen werden.