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§ 7 Reglement des Departementes für Justiz und Sicherheit über die Verpachtung der Gemeindefischereirechte - Vergabe bei mehreren Bewerbungen

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§ 7 Reglement des Departementes für Justiz und Sicherheit über die Verpachtung der Gemeindefischereirechte · Vergabe bei mehreren Bewerbungen

1. Bewerben sich mehrere Interessenten oder Interessentengruppen, so hat der Gemeinderat jene Bewerbung zu bevorzugen, die die grösste Zahl bisheriger Pächter aufweist, sofern diese die Pacht nach hegerischen Grundsätzen betrieben haben. Ergeben sich so nur noch gleichartige Bewerbungen, so ist diejenige Bewerbergruppe zu bevorzugen, die über die grössere Zahl von Gemeindeeinwohnern verfügt.

2. Ist nach dieser Regelung keine Verpachtung möglich, erfolgt sie nach Ermessen des Gemeinderates oder durch das Los.

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