Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
923.421 CH-TG

§ 5 Reglement des Departementes für Justiz und Sicherheit über die Verpachtung der Gemeindefischereirechte - Bewerbung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 Reglement des Departementes für Justiz und Sicherheit über die Verpachtung der Gemeindefischereirechte · Bewerbung

1. Bewerben kann sich nur, wer sich über den Besitz eines Sachkundenachweises für die Fischerei im Zeitpunkt der Bewerbung ausweist.

2. Der Bewerber oder die Bewerbergruppe hat schriftlich zu erklären, dass der Anschlag als Jahrespachtzins und der Besatz anerkannt werden. Höhere Angebote sind zu unterlassen und unverbindlich.

← § 4 Reglement des Departementes für Justiz und Sicherheit über die Verpachtung der Gemeindefischereirechte Zuständigkeit § 6 Reglement des Departementes für Justiz und Sicherheit über die Verpachtung der Gemeindefischereirechte →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →