923.421
CH-TG
§ 5 Reglement des Departementes für Justiz und Sicherheit über die Verpachtung der Gemeindefischereirechte - Bewerbung
§ 5 Reglement des Departementes für Justiz und Sicherheit über die Verpachtung der Gemeindefischereirechte · Bewerbung
1. Bewerben kann sich nur, wer sich über den Besitz eines Sachkundenachweises für die Fischerei im Zeitpunkt der Bewerbung ausweist.
2. Der Bewerber oder die Bewerbergruppe hat schriftlich zu erklären, dass der Anschlag als Jahrespachtzins und der Besatz anerkannt werden. Höhere Angebote sind zu unterlassen und unverbindlich.