923.421
CH-TG
§ 2 Reglement des Departementes für Justiz und Sicherheit über die Verpachtung der Gemeindefischereirechte - Aufteilung in Reviere
§ 2 Reglement des Departementes für Justiz und Sicherheit über die Verpachtung der Gemeindefischereirechte · Aufteilung in Reviere
1. Der Gemeinderat teilt im Einvernehmen mit dem zuständigen Fischereiaufseher die zu verpachtenden Gewässer seines Gebietes in Reviere auf.