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§ 2 Reglement des Departementes für Justiz und Sicherheit über die Verpachtung der Gemeindefischereirechte - Aufteilung in Reviere

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§ 2 Reglement des Departementes für Justiz und Sicherheit über die Verpachtung der Gemeindefischereirechte · Aufteilung in Reviere

1. Der Gemeinderat teilt im Einvernehmen mit dem zuständigen Fischereiaufseher die zu verpachtenden Gewässer seines Gebietes in Reviere auf.

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