923.2
CH-TG
Art. 11 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Thurgau und St. Gallen über die Fischerei in den Grenzgewässern - Kündigung
Schlussbestimmungen
Art. 11 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Thurgau und St. Gallen über die Fischerei in den Grenzgewässern · Kündigung
1. Diese Vereinbarung kann unter Einhaltung einer einjährigen Frist auf Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.