923.2
CH-TG
Art. 1 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Thurgau und St. Gallen über die Fischerei in den Grenzgewässern - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Thurgau und St. Gallen über die Fischerei in den Grenzgewässern · Geltungsbereich
1. Diese Vereinbarung regelt Fischereiausübung, Fischereiaufsicht und Bewirtschaftung in den Grenzgewässern.