Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
922.14 CH-TG

Art. 3 Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und Thurgau über die Ausübung der Jagd im Grenzbereich - Genehmigungspflicht

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und Thurgau über die Ausübung der Jagd im Grenzbereich · Genehmigungspflicht

1. Die Abtretungs- oder Tauschverträge bedürfen der Genehmigung durch die zuständigen Departemente beider Kantone.

← Art. 2 Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und Thurgau über die Ausübung der Jagd im Grenzbereich Grenzbereinigung Art. 4 Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und Thurgau über die Ausübung der Jagd im Grenzbereich →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →