922.1
JG
CH-TG
§ 9 Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JG) - Unterpacht, Einschränkungen
Verpachtung der Reviere
§ 9 JG · Unterpacht, Einschränkungen
1. Unterpacht ist unzulässig.
2. Gebiets- und Zutrittsbeschränkungen für einzelne Pächter innerhalb eines Reviers sind nicht gestattet.