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§ 7 Revierförsterverordnung - Aberkennung der Hoheitsaufgabe

Rechtliche Stellung, Anstellung und Besoldung
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§ 7 Revierförsterverordnung · Aberkennung der Hoheitsaufgabe

1. Bei wiederholter Verletzung der Dienstpflichten kann das Forstamt die Revierförsterinnen oder Revierförster ihrer hoheitlichen Aufgaben entheben.

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