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§ 32 Revierförsterverordnung - Personalanstellung

Stellung und Aufgaben im Forstbetrieb
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§ 32 Revierförsterverordnung · Personalanstellung

1. Die Anstellung, Entlassung und Besoldung der Arbeitskräfte ist Sache der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers. Die Betriebsleiterinnen oder Betriebsleiter beraten die Verwaltung und stellen dazu einen Antrag.

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