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§ 23 Revierförsterverordnung - Mithilfe in Gemeindeaufgaben

Stellung und Aufgaben im Forstdienst - Aufgaben im kommunalen Bereich
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§ 23 Revierförsterverordnung · Mithilfe in Gemeindeaufgaben

1. In kommunalen Planungsfragen und Vollzugsaufgaben, die den Wald betreffen, stehen die Revierförsterinnen oder Revierförster den Gemeindebehörden mit ihrem Fachwissen zur Verfügung.

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