921.13
CH-TG
§ 23 Revierförsterverordnung - Mithilfe in Gemeindeaufgaben
Stellung und Aufgaben im Forstdienst - Aufgaben im kommunalen Bereich
§ 23 Revierförsterverordnung · Mithilfe in Gemeindeaufgaben
1. In kommunalen Planungsfragen und Vollzugsaufgaben, die den Wald betreffen, stehen die Revierförsterinnen oder Revierförster den Gemeindebehörden mit ihrem Fachwissen zur Verfügung.