921.13
CH-TG
§ 14 Revierförsterverordnung - Übertragene Aufgaben
Stellung und Aufgaben im Forstdienst - Aufgaben im kantonalen Bereich
§ 14 Revierförsterverordnung · Übertragene Aufgaben
1. Die Revierförsterinnen oder Revierförster sind zuständig für alle gesetzlich dem Forstdienst übertragenen Aufgaben, soweit sie vom Forstamt oder Forstkreis an sie delegiert werden.
2. Sie wirken bei der forstlichen Planung mit.