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§ 27 Gesetz über Bodenverbesserungen und landwirtschaftliche Hochbauten (Meliorationsgesetz, MelG) - Besondere Vor- und Nachteile

Bodenverbesserungen - Durchführung
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§ 27 Meliorationsgesetz, MelG · Besondere Vor- und Nachteile

1. Soweit besonderen Vor- oder Nachteilen nicht schon beim Geldausgleich Rechnung getragen wurde, sind sie bei der Kostenverlegung angemessen zu berücksichtigen.

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