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910.11 LwV CH-TG

§ 36a Landwirtschaftsverordnung (LwV) - Gebietsbezeichnungen

Vollzug von Bundesrecht - Weinwirtschaft
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§ 36a LwV · Gebietsbezeichnungen

1. In den Anhängen zu dieser Verordnung werden festgelegt

1. * ...

2. Zusatzbezeichnungen zur kontrollierten Ursprungsbezeichnung Thurgau nach Gemeinden, ehemaligen Gemeinden oder Ortsteilen (Anhang 2)

3. Zusatzbezeichnungen zur kontrollierten Ursprungsbezeichnung Thurgau nach Reblagen (Anhang 3)

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