910.11
LwV
CH-TG
§ 24 Landwirtschaftsverordnung (LwV) - Ausschluss des Entschädigungsanspruchs
Pflanzenschutz und Pflanzenschutzfonds - Pflanzenschutzfonds
§ 24 LwV · Ausschluss des Entschädigungsanspruchs
1. Ein Entschädigungsanspruch ist ausgeschlossen für
1. Bewirtschaftende, die ihr Land in der jährlich stattfindenden landwirtschaftlichen Betriebsstrukturerhebung nicht deklariert haben
2. Bewirtschaftende, die beim letzten Beitragseinzug nicht beitragspflichtig waren oder keine Beiträge geleistet haben
3. Schäden an Zier- und Wildpflanzen