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908.1 CH-TG

Art. 1 Vereinbarung über ein gemeinsames gesamtwirtschaftliches Entwicklungskonzept für die Region Zürcher Berggebiet

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Art. 1 Vereinbarung über ein gemeinsames gesamtwirtschaftliches Entwicklungskonzept für die Region Zürcher Berggebiet

1. Unter der Bezeichnung «Region Zürcher Berggebiet» bilden eine Entwicklungsregion im Sinne des Bundesgesetzes über Investitionshilfe für Berggebiete

a. im Kanton Zürich die Gemeinden Bäretswil, Bauma, Fischenthal, Hinwil, Hofstetten, Schlatt, Sternenberg, Turbenthal, Wald, Wila und Wildberg

b. im Kanton St. Gallen die politischen Gemeinden Goldingen und St. Gallenkappel

c. im Kanton Thurgau die Ortsgemeinde Bichelsee und die Munizipalgemeinde Fischingen[[4]](#enumeration_itemtext_content_fn_686376_2_4_c)

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