850.8
CH-TG
Art. 5 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) - c. Betrieb, 1. Grundsatz
Erwerb, Betrieb und Finanzierung
Art. 5 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) · c. Betrieb, 1. Grundsatz
1. Die Betriebskosten umfassen die laufenden Aufwendungen für den Betrieb des Drogenheims, den Ersatz von Einrichtungen und den ordentlichen baulichen Unterhalt.