Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
850.2 FLEMBG CH-TG

§ 7 Gesetz über die Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG) - Überprüfung Betreuungsbedarf

Angebotsplanung und Beitragssystematik
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§ 7 FLEMBG · Überprüfung Betreuungsbedarf

1. Der Betreuungsbedarf gemäss § 6 wird durch eine kantonale Fachstelle überprüft.

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