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850.2 FLEMBG CH-TG

§ 6 Gesetz über die Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG) - Erhebungssystem

Angebotsplanung und Beitragssystematik
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§ 6 FLEMBG · Erhebungssystem

1. Für ambulant erbrachte Leistungen kommt ein standardisiertes Erhebungssystem zum Einsatz, das den individuellen Betreuungsbedarf pro erwachsenem Mensch mit Behinderung ermittelt.

2. Für stationär erbrachte Leistungen kommt ein standardisiertes Erhebungssystem zum Einsatz, das den individuellen Betreuungsbedarf pro erwachsenem Mensch mit Behinderung ermittelt.

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