850.2
FLEMBG
CH-TG
§ 13 Gesetz über die Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG) - Einsprache
Rechtsmittel
§ 13 FLEMBG · Einsprache
1. Gegen Beitragsentscheide oder Entscheide betreffend die Überprüfung des Betreuungsbedarfs kann innert 30 Tagen nach der Zustellung bei der entscheidenden Behörde schriftlich Einsprache erhoben werden. Das Einspracheverfahren ist in der Regel kostenlos.