850.11
SHV
CH-TG
§ 2a Sozialhilfeverordnung (SHV) - Bemessung der Unterstützung
Massnahmen - Allgemeine Hilfeleistungen
§ 2a SHV · Bemessung der Unterstützung
1. Für die Bemessung der Unterstützung gemäss § 8 des Gesetzes finden in der Regel die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) Anwendung. Nachfolgende Konkretisierungen sind ergänzend für die Bemessung massgebend.
2. Die Unterstützung setzt sich aus der materiellen Grundsicherung und bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen zusätzlich aus situationsbedingten Leistungen, aus Integrationszulagen und/oder aus Einkommens-Freibeträgen zusammen.
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