Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
842.1 CH-TG

§ 4 Gesetz über Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues

Verbilligung der Mietzinse, Leistungen anderer Art
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Gesetz über Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues

1. Die Kantonsbeiträge bestehen aus jährlichen Leistungen an die Kapitalverzinsung der Gesamtinvestitionen; zu diesen gehören die Kosten für die Erstellung der Wohnungen, für das Bauland, die Umgebungs- und Erschliessungsarbeiten und für Bauzinsen und Gebühren.

2. Leistungen in anderer Form sind möglich.

← § 3 Gesetz über Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues Allgemeines § 5 Gesetz über Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →