Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
837.15 CH-TG

§ 2 Richtlinien für die Gewährung von Finanzierungshilfen im Sinne von § 15 des Gesetzes über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit und zur Standortförderung - Gesuche und deren Prüfung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (3 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Richtlinien für die Gewährung von Finanzierungshilfen im Sinne von § 15 des Gesetzes über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit und zur Standortförderung · Gesuche und deren Prüfung

1. Begründung und Dokumentation der Gesuche richten sich nach der vom Amt für Wirtschaft, Energie und Verkehr erstellten Wegleitung.

2. Die Einstellung oder starke Einschränkung des Betriebes gelten dann als unmittelbar drohend, wenn diese Massnahmen von der Unternehmensleitung und den kreditgebenden Banken als unvermeidlich bezeichnet und begründet werden.

3. Der Gesuchsteller hat durch geeignete Abklärungen nachzuweisen, dass die drohenden Entlassungen nicht durch andere Arbeitgeber aufgefangen werden können; er hat diese Abklärungen durch das kantonale Arbeitsamt bestätigen zu lassen.

4. Die Prüfung der längerfristigen Lebensfähigkeit der Unternehmung erfolgt aufgrund

1. der personellen Voraussetzungen für eine fachkundige und erfolgreiche Unternehmensführung;

2. der Unternehmensziele und -strategien;

3. der Produkt- und Marktanalyse;

4. der Bilanz und Erfolgsrechnung;

5. des Finanzierungsplanes für die nächsten drei Jahre;

6. der Risikobewertung.

5. Zur Beurteilung der längerfristigen Lebensfähigkeit der Unternehmung wird mindestens ein neutrales Gutachten eingeholt.

6. Von den kreditgebenden Banken wird eine Beurteilung der Unternehmung, insbesondere ihrer Finanzlage, Kreditwürdigkeit und Zukunftsaussichten eingeholt.

← § 1 Richtlinien für die Gewährung von Finanzierungshilfen im Sinne von § 15 des Gesetzes über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit und zur Standortförderung Voraussetzungen § 3 Richtlinien für die Gewährung von Finanzierungshilfen im Sinne von § 15 des Gesetzes über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit und zur Standortförderung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →