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837.1 MASG CH-TG

§ 4 Gesetz über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit und zur Standortförderung (MASG) - Aufgaben der Gemeinden

Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung
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§ 4 MASG · Aufgaben der Gemeinden

1. Jede Politische Gemeinde führt ein Arbeitsamt.

2. Das Gemeindearbeitsamt wirkt bei der Durchführung der Arbeitslosenversicherung mit.

3-4. ...

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