§ 7 Alimentenhilfeverordnung (AliV) - Gesuch um Bevorschussung
§ 7 AliV · Gesuch um Bevorschussung
1. Dem Gesuch um Bevorschussung von Kinderalimenten sind beizulegen
1. * die Personalien der berechtigten Person
2. * der Unterhaltstitel
3. * eine Aufstellung der ausstehenden Unterhaltsbeiträge
4. * die Personalien der verpflichteten Person
5. * die Adresse der verpflichteten Person und ihres Arbeitgebers
6. * Ausweis über Einkommen und Vermögen des anspruchsberechtigten Kindes, des Elternteils, bei dem das Kind wohnt, sowie des Stiefelternteils oder des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin in Wohngemeinschaft
7. * Erklärung des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin, wonach er oder sie den Anspruch auf Kinderalimente in Höhe der ausgerichteten Vorschüsse an die zuständige Behörde abtritt
8 * Ermächtigung, richterliche Massnahmen nach Art. 291 und Art. 292 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) zu beantragen
9 * Erklärung des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin, eine Veränderung der finanziellen Verhältnisse umgehend zu melden
10 * Datum und Unterschrift