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836.41 AliV CH-TG

§ 7 Alimentenhilfeverordnung (AliV) - Gesuch um Bevorschussung

Alimentenbevorschussung
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§ 7 AliV · Gesuch um Bevorschussung

1. Dem Gesuch um Bevorschussung von Kinderalimenten sind beizulegen

1. * die Personalien der berechtigten Person

2. * der Unterhaltstitel

3. * eine Aufstellung der ausstehenden Unterhaltsbeiträge

4. * die Personalien der verpflichteten Person

5. * die Adresse der verpflichteten Person und ihres Arbeitgebers

6. * Ausweis über Einkommen und Vermögen des anspruchsberechtigten Kindes, des Elternteils, bei dem das Kind wohnt, sowie des Stiefelternteils oder des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin in Wohngemeinschaft

7. * Erklärung des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin, wonach er oder sie den Anspruch auf Kinderalimente in Höhe der ausgerichteten Vorschüsse an die zuständige Behörde abtritt

8 * Ermächtigung, richterliche Massnahmen nach Art. 291 und Art. 292 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) zu beantragen

9 * Erklärung des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin, eine Veränderung der finanziellen Verhältnisse umgehend zu melden

10 * Datum und Unterschrift

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