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836.4 AliG CH-TG

§ 8 Gesetz über die Inkassohilfe für familienrechtliche Unterhaltsbeiträge und die Bevorschussung von Kinderalimenten (AliG) - Ausschluss

Bevorschussung
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§ 8 AliG · Ausschluss

1. Kein Anspruch auf Bevorschussung besteht, wenn

1. das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat;

2. das Kind seinen Unterhalt selbst bestreiten kann;

3. der Unterhalt des Kindes rechtsverbindlich anderweitig gesichert ist;

4. * das minderjährige Kind dauernd bei keinem der beiden Elternteile wohnt;

5. die Eltern des Kindes zusammen wohnen.

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