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836.4 AliG CH-TG

§ 4 Gesetz über die Inkassohilfe für familienrechtliche Unterhaltsbeiträge und die Bevorschussung von Kinderalimenten (AliG) - Mitwirkungspflicht

Allgemeines
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§ 4 AliG · Mitwirkungspflicht

1. Inkassohilfe oder Bevorschussung sind ausgeschlossen, wenn der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin die Mitwirkungspflicht trotz Mahnung verletzt.

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