836.4
AliG
CH-TG
§ 4 Gesetz über die Inkassohilfe für familienrechtliche Unterhaltsbeiträge und die Bevorschussung von Kinderalimenten (AliG) - Mitwirkungspflicht
Allgemeines
§ 4 AliG · Mitwirkungspflicht
1. Inkassohilfe oder Bevorschussung sind ausgeschlossen, wenn der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin die Mitwirkungspflicht trotz Mahnung verletzt.