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836.4 AliG CH-TG

§ 3 Gesetz über die Inkassohilfe für familienrechtliche Unterhaltsbeiträge und die Bevorschussung von Kinderalimenten (AliG) - Geltendmachung

Allgemeines
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§ 3 AliG · Geltendmachung

1. Inkassohilfe oder Bevorschussung können der Unterhaltsgläubiger oder die Unterhaltsgläubigerin sowie der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin geltend machen.

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