836.4
AliG
CH-TG
§ 3 Gesetz über die Inkassohilfe für familienrechtliche Unterhaltsbeiträge und die Bevorschussung von Kinderalimenten (AliG) - Geltendmachung
Allgemeines
§ 3 AliG · Geltendmachung
1. Inkassohilfe oder Bevorschussung können der Unterhaltsgläubiger oder die Unterhaltsgläubigerin sowie der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin geltend machen.