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§ 4a Reglement der Familienausgleichskasse des Kantons Thurgau - Rechtliche Stellung des Personals

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§ 4a Reglement der Familienausgleichskasse des Kantons Thurgau · Rechtliche Stellung des Personals

1. Die Anstellungsverhältnisse des Kassenleiters und des übrigen Personals richten sich nach den personalrechtlichen Bestimmungen für das Staatspersonal.

2. Für die Anstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindezweigstellen ist das Recht der entsprechenden Gemeinde massgebend.

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