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832.1 CH-TG

§ 3a Krankenversicherungsgesetz (TG KVG) - Liste säumiger Prämienzahlerinnen und Prämienzahler und Case Management

Versicherungspflicht und Prämienverbilligung - Versicherungspflicht
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§ 3a TG KVG · Liste säumiger Prämienzahlerinnen und Prämienzahler und Case Management

1. Der Kanton führt eine Liste volljähriger Personen, die ihrer Prämienpflicht nicht nachkommen.

2. Der Listeneintrag hat einen Leistungsaufschub zur Folge.

3. Die Gemeinden betreiben ein Case Management mit dem Ziel, den Versicherungsschutz vollumfänglich wiederherzustellen und die Entstehung von Verlustscheinen zu vermeiden.

4. Versicherte mit Leistungsaufschub sind zur Mitwirkung im Case Management verpflichtet.

5. Die Gemeinden tragen die Kosten unter Anrechnung der Rückerstattungen nach Art. 64a Abs. 4 KVG.

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