Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
832.1 CH-TG

§ 27d Krankenversicherungsgesetz (TG KVG) - Kantonaler Vollzugsaufwand

Pflegeversorgung im Pflegeheim und im ambulanten Bereich sowie Hilfe und Betreuung - Ambulante Pflege sowie Hauswirtschaft und Betreuung
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§ 27d TG KVG · Kantonaler Vollzugsaufwand

1. Die Gemeinden beteiligen sich am Vollzugsaufwand des Kantons für die ambulante Pflegeversorgung und -finanzierung mit einem Anteil von 60 %.

2. Die Aufteilung erfolgt aufgrund der Einwohnerzahl am 31. Dezember des Vorjahres.

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