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831.412 AVSLAVS CH-TG

Art. 5 AVS - b) von klassischen Stiftungen

Aufgaben der Vorsorgeeinrichtung und der klassischen Stiftung - Einreichung von Unterlagen
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Art. 5 AVS · b) von klassischen Stiftungen

1. Die klassische Stiftung reicht der Aufsichtsbehörde die jährlichen Berichte unaufgefordert innert sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres ein.

2. Sie stellt zu

a) die genehmigte und rechtsgültig unterzeichnete Jahresrechnung;

b) den Bericht über die Geschäftstätigkeit;

c) den Bericht der Revisionsstelle, wenn nicht eine Befreiung nach Art. 83b Abs. 2 ZGB vorliegt.

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