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831.412 AVSLAVS CH-TG

Art. 4 AVS - Berichte, a) von Vorsorgeeinrichtungen

Aufgaben der Vorsorgeeinrichtung und der klassischen Stiftung - Einreichung von Unterlagen
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Art. 4 AVS · Berichte, a) von Vorsorgeeinrichtungen

1. Die Vorsorgeeinrichtung reicht der Aufsichtsbehörde die jährlichen Berichte unaufgefordert innert sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres ein.

2. Sie stellt zu

a) die genehmigte und rechtsgültig unterzeichnete Jahresrechnung;

b) den Bericht über die Geschäftstätigkeit;

c) den Bericht der Revisionsstelle;

d) den Bericht des Experten für berufliche Vorsorge über die periodische Überprüfung.

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