831.412
AVSLAVS
CH-TG
Art. 3 AVS - Reglemente
Aufgaben der Vorsorgeeinrichtung und der klassischen Stiftung - Einreichung von Unterlagen
Art. 3 AVS · Reglemente
1. Die Vorsorgeeinrichtung oder die klassische Stiftung reicht der Aufsichtsbehörde unaufgefordert neue oder geänderte Reglemente ein.